Abfertigung auch für Unternehmer
Für Gewerbetreibende, „Neue Selbständige“, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte wurde mit 01.01.2008 erstmals eine steuerbegünstigte Selbständigenvorsorge eingeführt.
Analog zur Vorsorgekasse werden 1,53% der für den Krankenversicherungsbeitrag geltenden GSVG-Beitragsgrundlage zur Einzahlung gebracht. Die Beiträge werden über die SVA der gewerblichen Wirtschaft eingehoben. Die Mehrbelastung der Unternehmer fiel nur sehr gering aus, da gleichzeitig die Krankenversicherungsbeiträge im GSVG von 9,1% auf 7,65% gesenkt wurde.

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| Die Vorteile der neuen Selbständigenvorsorge: - Einzahlung brutto für netto
- eingezahlte Beiträge sind Betriebsausgabe
- Kapitalgarantie
- steuerfreie Veranlagung in der Vorsorgekasse
- einmalige Kapitalauszahlung möglich, wird nur mit 6 % besteuert
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Für weiterführende Informationen steht Ihnen das Team der Victoria-Volksbanken Vorsorgekasse AG gerne zur Verfügung!