Abfertigung NEU - Allgemeine Informationen
Seit 01. Jänner 2003 gibt es die Abfertigung NEU. Durch die neue Gesetzgebung wurden grundlegende Änderungen zum vorangegangen System vorgenommen.
- Für alle Arbeitnehmer werden 1,53 % vom Bruttoeinkommen in die Vorsorgekasse eingezahlt.
- Die Abfertigungsansprüche bleiben in jedem Fall erhalten (auch bei Selbstkündigung).
- Auch geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte, Lehrlinge haben ab dem 2. Beschäftigungsmonat Anspruch auf Abfertigungsbeiträge.
- Die Auszahlung ist als Einmalbetrag oder als steuerfreie Pension möglich!
Formular für die Verwendung des Abfindungsbetrages (pdf-Dokument)
