Abfertigung NEU - Allgemeine Informationen

 

Seit 01. Jänner 2003 gibt es die Abfertigung NEU. Durch die neue Gesetzgebung wurden grundlegende Änderungen zum vorangegangen System vorgenommen.

  • Für alle Arbeitnehmer werden 1,53 % vom Bruttoeinkommen in die Vorsorgekasse eingezahlt.

  • Die Abfertigungsansprüche bleiben in jedem Fall erhalten (auch bei Selbstkündigung).

  • Auch geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte, Lehrlinge haben ab dem 2. Beschäftigungsmonat Anspruch auf Abfertigungsbeiträge.

  • Die Auszahlung ist als Einmalbetrag oder als steuerfreie Pension möglich!
    Formular für die Verwendung des Abfindungsbetrages (pdf-Dokument)